Jemand der Hartz 4 bezieht darf sich im Grunde genommen keine Wohnung suchen, sondern ihm wird vorgeschrieben, welche Größe sie haben darf, damit das Jobcenter die Mietzahlungen auch übernimmt. Dabei kommt es zuerst einmal darauf an, welche Bedarfsgemeinschaft überhaupt gefördert wird.
Bedarfsgemeinschaft nennt man beim Jobcenter einen Haushalt, in dem ein oder mehrere Bewohner leben. Auch wenn einer aus der Familie arbeitet ist es weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, denn das Geld von der Person die Gehalt einnimmt, wird voll angerechnet. Ist nun jemand auf Hartz 4 angewiesen, bekommt er nur anteilig die Miete zur Wohnung.
Miete wird nur zum Teil gezahlt
Natürlich kann ein Hartz 4 Empfänger sich auch eine teure Wohnung suchen, doch dann muss er damit rechnen, dass die Miete nicht voll vom Jobcenter übernommen wird.
Diese zahlt Miete nur bis zu einem bestimmten Betrag und dieser wird berechnet anhand der Person, die zusammen mit den anderen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Natürlich kann das Jobcenter nicht willkürlich einen Betrag festsetzen, sondern muss sich an das Mietniveau der jeweiligen Stadt halten. Das macht die Sache nicht ganz einfach, denn so gibt es deutliche Unterschiede, denn natürlich bekommt jemand in Berlin mehr Zuzahlung als jemand, der in einem Dorf lebt.
Liegt die Miete dann über einen festen Satz oder der Hartz 4 Empfänger weigert sich in eine günstigere Wohnung zu ziehen, muss er die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Neben den Hauptkosten spielt auch die Größe der Wohnung eine Rolle. Die Kosten für einen Single- Haushalt werden bis zu einer Wohnfläche von 55 Quadratmetern voll übernommen, alles was darüber liegt, muss der Mieter selber tragen.
Nie ohne Jobcenter anmieten
Ein Hartz 4 Empfänger sollte auf keinen Fall eine Wohnung mieten, bevor er nicht bei seinem zuständigen Jobcenter nachgefragt hat, denn dort wird erst einmal geprüft, ob die Wohnung auch angemessen ist. Erst anhand der Daten, die vom zukünftigen Vermieter angegeben werden, entscheidet man im Jobcenter, ob die Miete voll oder nur teilweise übernommen wird.
Andersherum kommt es aber auch vor, dass eine zu hohe Miete einkommensschwache Familien in den Hartz 4 Bereich drückt. Zu hohe Mieten haben natürlich zur Folge wie gefüllt die Familienkasse ist und welches zur Verfügung stehendes Einkommen zur Grundsicherung beiträgt.
Familien in Großstädten müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen und das hat zur Folge, dass nicht mehr genügend Geld da ist um den Lebensstandard zu halten. Darum kommt es immer öfter vor, dass jemand der Vollzeit arbeitet, trotzdem eine Hartz 4 Leistung beziehen muss.