Modernisierungen sind derzeit der Renner in vielen Städten und Gemeinden. Wer Besitzer eines Immobilienobjektes ist, tut gut daran, die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen für solche Modernisierungen zu nutzen. Der Staat möchte, dass insbesondere energetische Modernisierungen durchgeführt werden und fördert diese.
Die Förderung erfolgt dadurch, dass einerseits der Mieter mit den Kosten der Modernisierung in Höhe von 11 % im Jahr belastet werden kann. Und zwar unbegrenzt in der Höhe. Das bedeutet, dass nach 9 Jahren der Vermieter die Kosten hereingeholt hat und ab dann Gewinne erzielt. Andererseits können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer energetischen Modernisierung durch eine Sonderabschreibung steuerwirksam werden.
Die energetische Modernisierung
Dem Mieter gegenüber wird eine Modernisierung damit begründet, dass er einen erhöhten Wohnwert erhält und dafür auch mehr Miete zahlen muss. Bei einer energetischen Sanierung kommt hinzu, dass die Heizkosten geringer werden und somit der Mieter Betriebskosten spart. Noch vor Jahren musste der Vermieter vor einer energetischen Sanierung nachweisen, dass und in welcher Höhe Heizkosten eingespart werden können.
Um dem Ziel Deutschlands, umweltgerecht den CO2 Ausstoß zu verringern, nahezukommen, ist diese Regelung entfallen. Nunmehr spielt es fast keine Rolle, ob überhaupt Heizkosten eingespart werden. Wichtig ist lediglich, dass der CO2 Ausstoß der Heizungsanlage geringer wird. Eine fragwürdige Methode. Denn das bedeutet, dass praktisch der Mieter allein die Verringerung des CO2 Ausstoßes bezahlen muss. Und er kann sich nicht einmal dagegen wehren. Allenfalls ausziehen.
Verbesserung des Wohnungsstandards
Natürlich können Modernisierungen eine Verbesserung des Wohnwertes, also des Standards der Wohnung bringen. Wer vorher die Toilette im Treppenhaus hatte, hat sie nun in der Wohnung. Wo vorher eine Speisekammer drin war, ist vielleicht nun eine Einbauküche vorhanden. Wo kein Bad in der Wohnung war, wurde eines geschaffen. Diese und andere Wertverbesserungen kann der Mieter nutzen. Dem Vermieter nutzen sie aber auch.
Denn er kann, wenn der bisherige Mieter auszieht, die Wohnung zu einem höheren Preis vermieten. Diese Tatsache wiederum führt zu einer Verdrängung der Altmieter aus dem Wohnungsbestand. Dafür hat sich der Begriff Gentrifizierung herausgebildet. Neue Mieter mit hohen Einkommen können luxussanierten Wohnungen in Beschlag nehmen. Finanziell nicht so potenten Mieter müssen an den Stadtrand ziehen.