Der Begriff energetische Sanierung ist in aller Munde. Die Politik will und muss mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen. Denn das ehrgeizige Ziel einer deutlichen Minderung des Kohlendioxidausstoßes in Deutschland ist nur dann zu realisieren, wenn die Wohnsituation der Menschen verändert wird.

Die energetische Sanierung wird daher staatlicherseits gefördert. Neuerdings wurde es durch Änderungen im Mietrecht möglich, die Kosten dafür stärker auf die Mieter abzuwälzen. Zudem greifen steuerliche Vorteile für die Sanierung, wenn dabei Energie eingespart wird. Das trifft jedoch nur auf Vermieter zu. <!–more–>

Die Eigenheimer hatten bisher nicht so viele Möglichkeiten. Die Politik hat erkannt, dass auch Besitzer kleinerer Immobilien zur Verminderung des Kohlendioxidausstoßes beitragen können und müssen.

Investitionszulage

Immobilienbesitzer, auch Besitzer von Eigenheimen, können schon seit langen Jahren eine Investitionszulage beantragen. Diese ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Meist beträgt sie 10 % der Investitionskosten. Diese Summe wird als Steuervergünstigung ausgezahlt. Die Voraussetzungen für deren Gewährung legen die einzelnen Bundesländer unterschiedlich fest. Nunmehr hat die Politik bemerkt, dass das unzureichend ist.

In Zukunft wird es die Möglichkeit geben, speziell bei einer energetischen Sanierung der eigenen Immobilie, Steuerermäßigungen in Form einer Investitionszulage, die auch vom Bund mitfinanziert wird, zu erhalten. Wie dieses konkret ausgestaltet wird, bleibt abzuwarten. Interessant ist hierbei, dass sich die Bundespolitik in dieser Hinsicht bewegt.

Energetische Sanierung im Kleingarten

Im Kleingarten darf nicht dauerhaft bewohnt werden. Das steht so im Bundeskleingartengesetz. Weil das so ist und nach dem Willen des Gesetzgebers auch so bleibt, sind jegliche energetische Sanierungen im Kleingarten grundsätzlich verboten. Dieser Anachronismus bleibt leider auch bestehen.

Das betrifft sowohl die Wärmedämmung einer Gartenlaube als auch beispielsweise das Installieren von Solarenergietechnik. Wer es dennoch auf eigenes Risiko versucht, riskiert, seinen Kleingarten zu verlieren. Zudem riskiert die gesamte Kleingartenanlage, ihren Status als solche zu verlieren. Sie würde dann in Siedlungsgebiet umgewandelt werden, was höhere Pachten zur Folge hat.

Energieeinsparung durch Mieter

Mieter einer Wohnung können selbst nicht sehr viel dazu tun, ihren eigenen Energieverbrauch zu senken. Sind darauf angewiesen, dass in ihrem gemieteten Objekt die Fenster energiesparend sind, dass eine Wärmedämmung vom Vermieter installiert wurde, möglicherweise Solaranlagen installiert. Ihre Aufgabe ist es, die vorhandenen Installationen energiesparend zu nutzen.

Von admin